Was machen wir anders ?
Während der Aureus Fund bei Auflage als Pionier galt, haben sich Gold- und Edelmetallinvestments mittlerweile als eigene Anlageklasse etabliert.
Jedoch dürfen Goldfonds in Deutschland, seit 2008 hierzulande als "Sonstige Sondervermögen" zugelassen, nicht zu 100 % in physisches Gold investieren. Ergänzende Anlagen in die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium sind die Folge.
Exchange Traded Commodities (ETCs) wiederum werden ausschließlich in der Rechtsform einer Inhaberschuldverschreibung (Zertifikate) emittiert. Diese haben naturgemäß jedoch ein Emittentenrisiko – im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten können Investoren und Anleger Verluste erleiden. Dieses Risiko ist bei der Anlage im Aureus Fund als irisches Sondervermögen ausgeschlossen.
Seit Umsetzung der Alternative Investment Fund Manager Directive (AIFMD) in nationales Recht im Jahr 2013 sind auch ausländische Fonds mit mehr als 30% physischen Edelmetallen und fehlender Risikomischung als AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) anzusehen.
Die Aureus Fund (Ireland) plc. hat sich daher in Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden, eine Risikomischung im Sinne des InvStG anzustreben. Dies kann helfen steuerliche Risiken für institutionelle Kunden, welche über sogenannte Spezialfonds in den Aureus investieren, zu minimieren. Jedoch werden nahezu alle Edelmetalle physisch gehalten. Die deutsche KAGB-Vorgabe, physische Metalle auf 30% zu begrenzen, und damit 70% in „Zertifikate“ anlegen zu müssen, betrachten wir als zu riskant.
Fazit:
Um Anlegern ein Möglichkeit an die Hand zu geben, die Wertentwicklung von Edelmetallen mit Schwerpunkt Gold nachzuvollziehen und gleichzeitig die hohe Sicherheit als Sondervermögen zu gewährleisten, wurde der Aureus Fund(Ireland) plc. als irische „public limited company“ gegründet. Die Aureus Fund (Ireland) plc. ist ein irisches Investmentvermögen (AIF) und in Deutschland aufsichts- und steuerrechtlich als Investmentvermögen eingestuft.
Für steuerliche Fragestellungen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Bitte beachten Sie: Ausführungen zur steuerlichen Behandlung beruhen auf dem aktuellen rechtlichen Kenntnisstand. Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung des InvStG sind nicht auszuschließen. Die Ausführungen im Kapitel stellen keine steuerliche Beratung dar. Die Ausführungen beruhen auf allgemein zugänglichen Informationen, jedoch wird für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Für eine ausführliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine zur Steuerberatung befugte Person. Steuerliche Sachverhalte können sich ändern. Auch können Aufsichtsbehörden, Steuerbehörden und/oder Wirtschaftsprüfer zu einer anderen Auffassung kommen.